Europa: Allgemeine Dosisbeschränkung von Vitaminen Unzulässig

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Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 29. April 2004 entschieden, dass die Amtspraxis der deutschen Gesundheitsbehörden, die Dosierung von Vitamin- und Mineralpräparaten auf 300 % der empfohlenen Tagesdosis zu beschränken, gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU verstosse.

Die deutschen Gesundheitsbehörden verhindern die Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln, welche die mehr als dreifache Tagesdosis an Vitaminen und Mineralstoffen enthalten, auch wenn solche Produkte in einem anderen EU Mitgliedsland legal hergestellt und dort frei verkäuflich sind. Die Produkte werden als Arzneimittel bezeichnet, welche nach Ansicht der deutschen Behörden einer Zulassung bedürfen.

Das Verfahren wurde 1999 von der europäischen Kommission angestrengt, nachdem eine begründete schriftliche Rüge der deutschen Praxis, Vitamine mit mehr als der dreifachen Tagesdosierung als Arzneimittel einzustufen, ohne Ergebnis geblieben war. Dänemark und Finnland traten dem Verfahren bei.

Der Gerichtshof war nach Anhörung der Argumente der Meinung, dass die Entscheidung, ob es sich bei einem Nahrungsergänzungsmittel um ein Arzneimittel handelt, nur im Einzelfall und nur nach Abwägung der eventuellen Gesundheitsgefahr entschieden werden kann, nicht aber durch eine simple Multiplikationsregel, wie dies in Deutschland der Fall sei.

Die deutsche Praxis behindere den Handel, da Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht oder hergestellt werden, in Deutschland erst vertrieben werden dürfen, wenn sie eine Verkehrsgenehmigung für Arzneimittel erhalten haben. Dies komme einem Einfuhrverbot gleich und sei nicht angemessen.

Der Text der Entscheidung ist hier nachzulesen.






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