Neue Verordnung regelt Nahrungsergaenzungsmittel
BONN (Dow Jones-VWD)--Die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergaenzungsmitteln regelt eine neue Verordnung des Bundesverbraucherministeriums (BMVEL). Damit soll mehr Transparenz in dem wachsenden Markt der Vitamin- und Mineralstoffpraeparate geschaffen werden, sagte Bundesverbraucherministerin Renate Kuenast. Die neue Verordnung ist seit dem 28. Mai in Kraft. Fuer Umstellungen wird den Herstellern jedoch eine UEbergangsfrist eingeraeumt.
Die neue Vorschrift legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergaenzungsmitteln verwendet werden duerfen.
Ausserdem muss kuenftig auf den Praeparaten die empfohlene taegliche Verzehrmenge angegeben werden.
Ferner ist ein Hinweis vorgeschrieben, der vor dem UEberschreiten dieser Dosis warnt. Ein weiterer Hinweis soll darauf aufmerksam machen, dass Nahrungsergaenzungsmittel kein Ersatz fuer eine ausgewogene Ernaehrung sind.
Verboten sind fuer diese konzentrierten Naehrstoffe ebenso wie auch fuer Lebensmittel gesundheitsbezogene Werbeaussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhuetung von Krankheiten. Derartige Aussagen bleiben Arzneimitteln vorbehalten.
01.06.2004
Text der Verordnung als PFD Kartei
Danke Herrn Ingolf Klette fuer die Zusendung dieses Artikels und des Verordnungstexts. "Unser Verbraucherschutzministerium 'kriminalisiert' Nahrungsergänzungen und versucht uns vor zu viel Gesundheit zu schützen." So kommentiert Herr Klette die neuen Regeln.
Dem muss ich voll zustimmen, auch wenn die Regelung zunaechst von der UE ausgeht.
Was hier kriminalisiert und verboten werden soll, das sind die wirksamen Vitamin- und Mineralprodukte. Das geht aus der sehr kurzen Liste der zulaessigen Vitamin- und Mineralverbindungen hervor, aber auch davon, dass z.b. Minister Kuenast in der Begruendung so ganz locker noch ein Verbot aller Spurenelemente mit einfügt, wenn sie klarstellt, dass der Begriff "Mineralstoffe" auch Spurenelemente einschließt, denn diese Elemente sind in der Liste nicht erwaehnt, werden also in Zukunft verboten sein.
Von Dosierungsbeschraenkungen ist in der Verordnung zwar nicht die Rede, aber die Bundesregierung arbeitet bestimmt fest daran, dass die kuenftig von der Europakommission festzulegenden Dosisbeschraenkungen nicht zu freizuegig werden sollen.
In diesem Sinne wird Big Pharma geschuetzt (ist ja auch wirtschaftlich wichtig) waehrend unsere gesundheitliche Selbsthilfe offiziell kriminalisiert wird.