5. April 2005 - Der Generalanwalt des Europagerichtshofes, Leendert Geelhoed, hat in seinen Schlussantraegen in einem Verfahren gegen die Nahrungsergaenzungsrichtlinie bestaetigt, dass die Richtlinie zwar legitime Zwecke verfolge, aber er kam zum Schluss, sie sei dennoch zu verwerfen, da sie gegen die Grundsaetze der Subsidiaritaet, der Verhaeltnismaessigkeit und der Gleichbehandlung verstosse.
Die Schlussantraege des Generalanwalts sind zwar fuer das Gericht, welches voraussichtlich im Juni entscheiden wird, nicht bindend, werden aber in den meisten Faellen ernsthaft in Betracht gezogen. Geelhoed ruegt in seinen Antraegen vor allem den Mangel einer transparenten Prozedur zur Ueberpruefung von Vitamin- und Mineralverbindungen. Die Richtlinie schreibt vor, dass Nahrungsergaenzungsmittel nur eine beschraenkte Anzahl von biologisch weniger verfuegbaren Stoffen enthalten duerfen, welche in der Richtlinie aufgefuehrt sind. Andere Stoffe, auch wenn sie schon seit Jahren auf dem Markt sind, sollen ab August verboten werden.
Das Verfahren hatte seinen Ursprung im Vereinigten Koenigreich, wo die Alliance for Natural Health und andere Klaeger gegen die entsprechende nationale Verordnung vorgingen, welche die Richtlinie in Kraft setzen soll.
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Siehe auch:
(Englisch) Supplements Directive Lacks Transparency - Advocate General's Opinion
Europagericht Hoert Klage Gegen EU-Richtlinie zur Nahrungsergaenzung
Vitamine: Verbraucherschutz und 'Risikobewertung'
Neue Verordnung regelt Nahrungsergaenzungsmittel
Europa: Allgemeine Dosisbeschränkung von Vitaminen Unzulässig