Impfpflicht gegen Masern?

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Nordrheinwestfalen prüft Impfpflicht gegen Masern

von Veronika Widmer
(Original im Newsletter-klein-klein-verlag vom 20.04.2007)

Am 18.04.2007 veröffentlicht die Westfälische Rundschau, das Land prüfe eine Impfpflicht gegen Masern. Als Grund wird von dem Gesundheitsstaatssekretär Stefan Winter angegeben, "wenn wir die Impfquote nicht binnen eines Jahres deutlich steigern, müssen wir eine verpflichtende Impfung in Erwägung ziehen."

Die Androhung der Masernimpfpflicht ist ein alter Hut. Bereits 2003 forderte Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, die Impfpflicht gegen Masern, um der impfablehnenden Haltung der Bevölkerung zu begegnen.
Vor allem die Bundesländer der ehemaligen DDR fallen durch ihre aggressive Impfpolitik auf. So forderte der Schweriner Landtag am 06.04.2006 bereits die Impfpflicht gegen Masern.

Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach, STIKO-Mitglied sowie stellvertretende Landesvorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Bayern (BVKJ), macht ihre Meinung auf der Webseite Facharzt öffentlich. Sie vertritt hier die Auffassung, dass der niedrige Impfstatus darauf zurückzuführen sei, dass es in Deutschland keine Impfpflicht mehr gebe. Die Kinderärztin forderte deshalb zumindest eine verdeckte Pflicht zur Masernimpfung, nämlich für alle Kinder, die eine öffentliche Schule besuchen.

Bisher gibt es in Deutschland keine Impfpflicht. Um eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, reicht nicht der Beschluss der Länder, sondern ist ein Bundesbeschluss und eine Grundgesetzänderung nötig. Durch das Grundgesetz sind die Eltern in ihrer Entscheidung, ihre Kinder impfen zu lassen oder auch nicht, geschützt.*1

Im § 20 Infektionsschutzgesetz, Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, in Abs. 6 wird das Bundesministerium für Gesundheit allerdings ermächtigt, durch die Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, >dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend. *1

Heißt das nun, dass doch eine spezifische Impfpflicht eingeführt werden kann?

Im Infektionsschutzgesetz wird nicht eingeräumt, dass die Impfung zur Pflichtimpfung gemacht werden kann, sondern die Schutzimpfung. Also muss die Schutzwirkung der Pflichtimpfung wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das heißt, in einer Wissenschaft, die den Anspruch erhebt, transparent und nachprüfbar zu sein, muss die Schutzwirkung einer Impfung durch die Risiko-Nutzen-Analyse vorgelegt werden können, die bisher von den medizinischen Behörden lediglich behauptet, allerdings nicht veröffentlicht wurde.
In einem Schriftverkehr mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben beide Behörden eingestanden, dass die Risiko-Nutzen-Analyse zum Impfstoff dem RKI nicht und dem PEI lediglich durch die Zulassungsunterlagen der Impfstoffe der Pharmaindustrie vorliegt.*3 Die Zulassungsunterlagen der Pharmaindustrie unterliegen wiederum dem für den Hersteller der Impfstoffe zu schützenden Betriebsgeheimnis und können daher, nicht einmal gegenüber der impfstoffempfehlenden Behörde, der STIKO im RKI, veröffentlicht werden.*4

Das bayrische Landesamt für Gesundheit hat bereits im Jahr 2006 zugegeben, dass keine deutsche Behörde Beweise für die Existenz von krankmachenden Viren hat.*5
Dabei wäre der Virennachweis sowie die Risiko-Nutzen-Analyse zum Impfstoff die unverzichtbare Grundlage, aufgrund der erst über eine Impfstoffeinführung, geschweige denn über eine Pflichtimpfung entschieden werden könnte.

Die Impfung schützt?

Die Gesundheitsbehörden behaupten in allen Schreiben lapidar und ohne die Quellen zu belegen, "Impfungen sind die wirksamste Präventionsmaßnahme in der Medizin."
Medizin-Professor Winter behauptet, dass in Nordrheinwestfalen 95 % aller Kleinkinder gegen Masern geimpft werden, dass aber die zweite Impfung nur noch 74 % der Kleinkinder erhalten.
Weiter führt er aus, dass "ohne die zweite Dosis kein Impfschutz gewährleistet" ist.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht zur zweiten Masernimpfung: "Die empfohlene Zweitimpfung (die keine Auffrischimpfung ist!) soll den Kindern, die - aus unterschiedlichen Gründen - nach der Erstimpfung keine Impfimmunität entwickelt haben, eine zweite Chance geben."*2

Laut der RKI-Veröffentlichung gibt es bei der Masern-Erstimpfung bis zu 10 % Impfversager. Das heißt, nach den Veröffentlichungen des Gesundheitssekretärs in NRW und nach den Erkenntnissen der deutschen Oberbehörde RKI haben mindestens 85 % der nordreinwestfälischen Kindern einen 100 %igen Impfschutz. Da darf man sich dann schon fragen, wie es zu den Masernerkrankungen in NRW kommt?

Aus den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes geht hervor, dass ca. 5% der Impflinge die Impf-Masern bekommen. Das Robert-Koch-Institut betont in seinen Veröffentlichungen, dass Erkrankte an Impfmasern die Erkrankung nicht verbreiten könnten, im Gegensatz zu den an den normalen Masern Erkrankten.

Sieht man dies im Zusammenhang mit der Aussage des früheren Pressesprechers des Robert-Koch-Institutes, Dr. Gernot Rasch, nach der geimpfte Personen die angeblichen Viren in der Mundschleimhaut tragen,*6 so würde sich daraus der schulmedizinisch logische Schluss ergeben, dass wenn an Masern Erkrankte ein Übertragungsherd darstellen auch geimpfte Personen davon nicht ausgeschlossen werden können und zwar, ob sie an den Impfmasern erkranken oder nicht.

Unabhängig davon, dass ein fiktives Virus nicht für eine Erkrankung verantwortlich gemacht werden kann, sollten jetzt vor allem die Menschen in Nordrheinwestfalen nach dem Nachweis des Virus das für die Masernerkrankung verantwortlich gemacht wird, fragen. Denn nichts schreckt die Behörden mehr, als fragende und aufgeklärte Bürger. Zeigen sich nordreinwestfalens Bürger durch ihre Fragen an die Behörden aufgeklärt und unerschrocken, wird die Drohung von Medizin-Professor Winter wie viele andere auch, im Sande verlaufen.


*1 Weitere ausführliche Ausführungen hierzu finden Sie in dem Buch: Der Masern-Betrug

*2 Epidemiologisches Bulletin 44/1999

*3 Dr. Gernot Rasch (RKI), Professor Schmitt (Vorsitzender der STIKO am RKI), Dr. Susanne Stöcker (Verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit am PEI)

*4 Weitere Ausführungen hierzu finden Sie in der Informationsbroschüre Nr. 7: Zecke

*5 Schreiben Dr. Dr. Rinder, das im nächsten neuen Buch, das in der nächsten Ausgabe des Zweimonatsmagazins Leben mit Zukunft vorgestellt werden wird, veröffentlicht ist.

*6 Schreiben Dr. Gernot Rasch

Dieser Newsletter kann unter folgendem Link im PDF-Format
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Siehe auch:

Der Masern-Betrug - Informationen zur Impfung

Alluminium in Impfstoffen zerstört Hirnzellen?






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