Fünfzehnjähriges Mädchen zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen
Unter dem Titel "Nur Familien eröffnen Perspektiven" veröffentlichten die Erlanger Nachrichten einen Tag vor dem vergangenen Weihnachtsfest ein Foto der achtköpfigen Familie Busekros - glücklich vereint vor dem Adventskranz. Am ersten Februar dieses Jahres wurde die älteste Tochter der Busekros gewaltsam aus der Familie herausgenommen: Zwangseinweisung in das Klinikum Nürnberg Nord, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Entzug der elterlichen Sorge heißt es im richterlichen Beschluss.
Im Sommer 2005 hatte die heute 15-jährige Melissa die Versetzung in die achte Klasse des Erlanger Christian-Ernst-Gymnasiums wegen ungenügender Leistungen in Latein und Mathematik nicht geschafft - in der Klasse war es sehr laut, auch durch Stundenausfälle konnte die Schülerin nicht optimal gefördert werden, mit dem Sitzenbleiben wäre sie nach Angaben der Mutter in eine noch problematischere Klasse gekommen. Ein Wiederholungsjahr hätte für die ansonsten gute Schülerin viel verlorene Zeit bedeutet, daher wurde Melissa fortan zu Hause individuell unterrichtet und spezifisch gefördert. Nur am Musikunterricht und im Chor ihrer Schule nahm Melissa auf eigenen Wunsch weiterhin teil. Das Gymnasium und das Schulamt aber spielten nicht mit, Melissa wurde zwangsabgemeldet und der zuständigen Hauptschule zugeteilt.
Infolgedessen unterrichteten die Eltern Busekros ihre Tochter weiterhin zu Hause. Alle anderen schulpflichtigen Kinder der Busekros gehen übrigens zur Schule. Mit Ablauf des Schuljahres 2005/2006 endete die Vollzeitschulpflicht für Melissa. Dennoch wendete sich das Jugendamt der Stadt Erlangen noch im August 2006 an das zuständige Familiengericht, das eine Anhörung der Eltern und ihrer ältesten Tochter veranlasste. Zu dieser Anhörung war nur der Vater erschienen. Die Tochter befand sich zeitweise im Ausland. Doch die Behörden ließen nicht locker und wollten minutiös wissen, wann sich Melissa wo aufhielt, wobei es auch zu einem unangemeldeten Besuch der Familienrichterin bei den Busekros kam.
Familie Busekros ist eine bekannte und bei den Nachbarn beliebte Familie. Ihre Bereitschaft zu einem Fototermin im häuslichen Umfeld für den Artikel der Erlanger Nachrichten zeigt, daß sie nichts zu verbergen haben. Doch das reichte den Behörden nicht. Am Dienstag, den 30. Januar 2007, frühmorgens, wurden Mutter und Kinder - der Vater war schon zur Arbeit - von Vertretern des Jugendamtes Erlangen und Polizeibeamten überrascht, die eine sofortige Herausgabe von Melissa forderten. Im Beschluss des Amtsgerichtes Erlangen (AZ: 006 F 01004/06) vom 29. Januar 2007 heißt es wörtlich: "Das zuständige Jugendamt wird beauftragt ud ermächtigt, das Kind notfalls durch Gewaltanwendung zur Anhörung zuzuführen und sich hierzu der Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane zu bedienen."
Melissa wurde in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg verbracht und dort in Anwesenheit des Sachverständigen Herrn Dr. Schanda einer Anhörung unterzogen. Im Anschluss an diese Anhörung, etwa dreieinhalb Stunden nach ihrer gewaltsamen Verbringung ins Klinikum Nürnberg, wurde Melissa wieder zurück in ihr Elternhaus gefahren. Den erleichterten Eltern und den fünf jüngeren Geschwistern, die zuvor nicht gewußt hatten, ob und wann sie ihre Tochter bzw. Schwester wiedersehen würden, sowie Melissa selbst sollte der nächstgrößere Schock aber noch bevorstehen.
Am Nachmittag des 1. Februar rückten die Familienrichterin, Vertreter des Jugendamtes Erlangen sowie fünfzehn Polizisten bei den Busekros an, um Melissa erneut in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg zu verbringen. Der richterliche Beschluss, mit dem diese Maßnahme gestützt wurde, enthält nach Auskunft des Vaters, Hubert Busekros, auch den sofortigen Entzug der elterlichen Sorge. Mit einer etwa einjährigen Entwicklungsverzögerung und dem Bestehen einer Schulphobie wird dieses Vorgehen gegen eine Fünfzehnjährige, das diese noch dazu völlig unerwartet traf, begründet. Wann die Eltern und Geschwister wieder ein Lebenszeichen von Melissa erhalten werden, ist ungewiss, da das offizielle Vorgehen bei Diagnose "Schulphobie" darin besteht, den Kontakt zu den nächsten Bezugspersonen, die als vereinnahmend betrachtet werden, fürs erste völlig zu unterbinden.
"Nur Familien eröffnen Perspektiven" lautete der Titel des Artikels, der das Familienfoto der Busekros zeigte: eine glücklich lächelnde Erstgeborene im Kreise ihrer Lieben - ob sie das Lächeln nun verlernen wird? Was wird dieser Jugendlichen, einem sensiblen und musikalisch veranlagten Mädchen, angetan, nur weil die zuständigen Behördenvertreter ein Exempel statuieren mußten? Die Traumatisierung des bislang unauffälligen und beliebten jungen Mädchens wird bewußt in Kauf genommen, um die deutsche Schulbesuchspflicht, in diesem Fall sogar nur noch die Teilzeitschulpflicht, mit allen Mitteln und ohne Hinterfragung durchzusetzen.
Würde Melissa in Österreich, Tschechien, Frankreich oder Belgien leben, wären vermutlich alle Beteiligten - die Schülerin, die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte der zuständigen Behörden - froh darüber, daß für ihre besonderen Lernbedürfnisse ein optimaler, da individueller Bildungsweg beschritten wird. Denn in diesen Ländern ist, wie übrigens fast überall auf der Welt, der häusliche Unterricht eine anerkannte Alternative zum Schulbesuch, wodurch insbesondere Schülern mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen große Vorteile entstehen. Viele der deutschen "Sitzenbleiber" würden in diesen Ländern, hätten sie so engagierte Eltern wie Melissa, vermutlich vorzeitig einen Abschluss in der Tasche haben. Melissa dagegen wird psychiatrisiert: ein deutsches Schüler-Schicksal.
Das Netzwerk Bildungsfreiheit verurteilt das rücksichtslose und in der Sache völlig unangemessene und falsche Verhalten der zuständigen Behörden und fordert die Verantwortlichen auf, Melissa Busekros unverzüglich in die Freiheit und zu ihrer Familie zurückkehren zu lassen. Darüber hinaus fordert das Netzwerk Bildungsfreiheit alle Politiker und Inhaber politischer Ämter auf, nicht nur in Erlangen sondern in ganz Deutschland dafür Sorge zu tragen - nötigenfalls auch durch personelle Konsequenzen -, daß solche Menschenrechtsverletzungen und Akte staatlicher Willkür in Zukunft sicher unterbleiben.